Kostenübernahme

In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Knochendichte-Messung in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen. Die Knochendichte-Messung wird als eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt, wenn eine konkrete medizinische Indikation vorliegt. Diese Indikationen weiß Ihr behandelnder Arzt und bespricht vor einer solchen Messung Ihren individuellen Fall mit Ihnen. Sollten Sie nicht Patient einer der orthopädischen Praxen der Apparategemeinschaft sein aber einen Termin bei uns gebucht haben, dann wird in diesem Falle die Indikationsprüfung zur Vorstellung und Messung abgeklärt und Ihnen mitgeteilt, ob die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden oder Sie die Kosten zu tragen haben.